Rezepte abrechnen wie lange

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Als allgemeine Regel gelte: Wenn Rezepte innerhalb eines Monats nach Ablauf des Kalendermonats – in dem die Lieferung erfolgte – abgerechnet. 1 In der Regel sollte ein Rezept spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung erfolgte, eingereicht. 2 In Niedersachsen muss das Rezept bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Abgabe erfolgte, in die Abrechnung. 3 Prinzipiell erfolgt die Abrechnung der Verordnungen monatlich, bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Kalendermonats, in dem das Rezept. 4 Als allgemeine Regel gelte: Wenn Rezepte innerhalb eines Monats nach Ablauf des Kalendermonats – in dem die Lieferung erfolgte – abgerechnet werden, liegt man innerhalb der Abrechnungsfrist. 5 Die Vorlage des Rezeptes erfolgte innerhalb der Vierwochenfrist, den Pen haben wir allerdings erst vor Kurzem erhalten (frühester Liefertermin der Firma war Mitte Februar). Wie ist mit Verordnungen zu verfahren, deren AM wegen Lieferdefekten erst verspätet zu beziehen sind?. 6 Rezepte sind in der Regel 28 Tage gültig und können in diesem Zeitraum zulasten der Kasse abgerechnet werden. Das gilt auch beim E-Rezept. Doch was passiert nach Ablauf der Frist?. 7 Rezepte auf MusterFormular können je nach Bundesland und Krankenkasse 28 beziehungsweise 30 Tage zu Lasten der Kostenträger beliefert werden. 8 E-Rezepte sind wie normale MusterRezepte 28 Tage lang gültig (Ausnahmen: Rezepte mit kürzerer Einlösefrist wie Ent- lassrezepte oder Rezepte über oral einzunehmende Retinoide für Frauen im gebärfähigen Alter). 9 Ersatzkassen dürfen demnach bei verschreibungs­pflichtigen Arznei­mitteln nur 5 Euro je Verordnungs­zeile abziehen und den Brutto­betrag von verspätet einge­reichten Verordnungen über nicht verschreibungs­pflichtige Arznei­mittel um 10 % kürzen. Es lohnt sich also in jedem Fall, Ihre Rezepte noch einzu­reichen. abrechnung rezepte krankenkasse 10