(§ FamFG). Wohnte der Verstorbene im Ausland, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk er zuletzt in Deutschland gewohnt hat. 1 Liegt keine letztwillige Verfügung vor, tritt gesetzliche Erbfolge ein, das heißt, das Erbrecht ergibt sich aus dem Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen. 2 Die gesetzliche Erbfolge greift nur dann ein, wenn die oder der Verstorbene keine anderen Regelungen getroffen hat. Es steht jedem Menschen frei, Bestimmungen. 3 Hinterlässt ein Verstorbener keine letztwillige Verfügung, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Dann regelt das Gesetz, wer den Nachlass erhält. 4 Hinterlässt ein Verstorbener keine letztwillige Verfügung, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Dann regelt das Gesetz, wer den Nachlass erhält. Hat der Verstorbene hingegen eine letztwillige Verfügung verfasst, hat er die Erbfolge nach eigenen Vorstellungen geregelt. In beiden Fällen wird der gesetzlich oder testamentarisch bestimmte Erbe. 5 Das Nachlassgericht erteilt Dir auf Antrag einen Erbschein. Den brauchst Du als Erbe auf jeden Fall, falls der Verstorbene kein Testament gemacht hat. Dann greift die gesetzliche Erbfolge, die Du mit dem Erbschein nachweisen kannst. Weitere Informationen auch zu den Kosten findest Du in unserem Ratgeber Erbschein. Erbenermittlung. 6 Das Erbscheinsverfahren bei gesetzlicher Erbfolge. Wer die Erteilung eines Erbscheins als gesetzlicher Erbe beantragt, hat folgendes anzugeben: 1. den Zeitpunkt des Todes des Erblassers. 2. den letzten gewöhnlichen Aufenthalt und die Staatsangehörigkeit des Erblassers. 3. das Verhältnis, auf dem sein Erbrecht beruht. 7 Die gesetzliche Erbfolge bietet den Erben für den Fall, dass der Erblasser keine gewillkürte Erbfolge vorgesehen hat, einen verbindlichen Rahmen für die Aufteilung des Nachlasses. Andernfalls wäre eine Aufteilung und die Bestimmung der Rechtsnachfolger des Verstorbenen nur schwer möglich. 8 Nachlassgericht ist keine zentrale Anlaufstelle für die Abwicklung einer Erbschaft. Aufgabenkreis des Nachlassgerichts ist im Gesetz definiert. Die Auseinandersetzung der Erbschaft muss von den Erben selber vorgenommen werden. Ist ein Todesfall eingetreten, sind die nahen Angehörigen und Verwandten des Erblassers in der Regel erst einmal. 9 Ein Todesfall in der Familie ist meist Anlass, sich Gedanken zu machen, ob die gesetzliche Erbfolge den eigenen Wünschen entspricht oder ob man seine Vermögensnachfolge auf andere Weise geregelt haben möchte. In diesem Zusammenhang stellen sich viele Fragen. wer bekommt post vom nachlassgericht 10 Das Nachlassgericht ist ein wichtiger Ansprechpartner für alle Beteiligten in einem Erbfall. Dabei können z. B. Testierende ihr Testament bei diesem Gericht in. 11 meldet sich das nachlassgericht automatisch 12