Suhl/Geisa (dpa) - Im Rechtsstreit um die Kündigung der Direktorin der Point Alpha Stiftung, Ricarda Steinbach, ist ein Vergleich. 1 Im November wurde Steinbach fristlos gekündigt. Seither steht sie mit der Stiftung in einem juristischen Streit, wie Wingenfeld sagte. Ende. 2 Im Rechtsstreit wegen der Kündigung der Direktorin der Point Alpha Stiftung, Ricarda Steinbach, zeichnet sich ein Vergleich ab. 3 Doch zumindest der Rückzug der Direktorin Ricarda Steinbach ist ein Fall für sich. Er hat mit strategischen Differenzen nichts zu tun. Das. 4 Arbeitsrechts-Streit beigelegt: Ricarda Steinbach und Point-Alpha-Stiftung vergleichen sich. Stand: , Uhr. bis sie Ende November fristlos entlassen wurde. 5 Fristlose Kündigung. Es soll dabei um die inhaltliche Ausrichtung der Arbeit der Gedenkstätte gegangen sein. Die Ziele der früheren Direktorin waren unter anderem, Point Alpha zu einem. 6 Im Rechtsstreit um die Kündigung der Direktorin der Point Alpha Stiftung, Ricarda Steinbach, ist ein Vergleich geschlossen worden. "Man hat sich getrennt", sagte der Direktor des Arbeitsgerichts. 7 Im Rechtsstreit wegen der Kündigung der Direktorin der Point Alpha Stiftung, Ricarda Steinbach, zeichnet sich ein Vergleich ab. Derzeit laufe die Frist, in der die Prozessparteien dem Arbeitsgericht Suhl ihre Entscheidung zu einem Vergleichsvorsch. 8 Weitere Auflagen zusätzlich zum “wichtigen Grund”. 1. Kein milderes Mittel. Der wichtige Grund reicht alleine für eine fristlose Kündigung aber noch nicht aus. Die außerordentliche Kündigung muss mit Hinblick auf den wichtigen Grund auch verhältnismäßig sein. Es darf also kein milderes Mittel in Betracht kommen. 9 Eine fristlose Kündigung ist eine außerordentliche Kündigung, für die besondere Voraussetzungen vorliegen müssen: Gemäß § Abs. 1 BGB muss ein sog. wichtiger Grund gegeben sein. Dafür ist ein solch schwerwiegender Anlass erforderlich, der dem Arbeitgeber das Abwarten der regulären Kündigungsfristen unzumutbar macht. 10 Ricarda Steinbach studierte Politikwissenschaft mit dem Schwerpunkt Internationale Beziehungen an den Universitäten München und Potsdam und. 11